Neue Sachbearbeiter-Hilfe · Vorschlag

Stromprodukte sicher prüfen

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Worum geht es?

Du prüfst, ob jedes Stromprodukt richtig und vollständig belegt ist.

Arbeite immer für das ausgewählte Jahr. Übernimm nur Angaben, die in einer offiziellen Quelle eindeutig zum Produkt gehören. Wenn etwas fehlt oder widersprüchlich ist, bleibt der Fall offen und wird gezielt abgeklärt.

Die wichtigste Regel Nichts schätzen, ergänzen oder aus einem anderen Jahr übernehmen. Unsicherheit ist ein korrekter Grund für eine Abklärung.

Schritt für Schritt

So bearbeitest du ein Lieferwerk

  1. Lieferwerk und Jahr auswählen. Kontrolliere zuerst Lieferwerk, Deklarationsjahr und Namen. Alle Prüfungen und Freigaben gelten nur für dieses Jahr.
  2. Status der Kachel lesen. Die Kachel zeigt, ob bereits recherchiert wurde und ob noch Arbeit offen ist. Die Bedeutung der Farben findest du weiter unten.
  3. Recherche starten oder Ergebnis öffnen. Nutze bei Bedarf einen Recherche-Hinweis. Ein eingetragener Link ist nur ein Suchhinweis und noch kein geprüfter Beleg.
  4. Gefundene Produkte prüfen. Öffne bei jedem Produkt das verlinkte Produkt-PDF oder die offizielle Produktseite. Prüfe, ob Name, Jahr und Werte wirklich zusammengehören.
  5. Angaben kontrollieren. Prüfe Produktmix, Schweizer Produktionsanteile sowie veröffentlichte CO₂- und Abfallwerte. Trage nichts ein, das nicht eindeutig belegt ist.
  6. Lieferantenmix als Gegenprüfung ansehen. Er zeigt das Lieferwerk insgesamt. Seine Werte dürfen nie als Werte eines einzelnen Produkts übernommen werden.
  7. Entscheiden. Ist alles eindeutig belegt, kann der Sachbearbeiter das Produkt freigeben. Fehlen Angaben, wird eine konkrete Abklärung erfasst. Besteht nur eine Stromkennzeichnung, kann das Lieferwerk entsprechend abgeschlossen werden.

Orientierung

Was bedeuten die Ampeln?

Grau

Für dieses Jahr wurde noch keine Recherche gestartet.

Gelb

Die Recherche läuft oder eine fachliche Prüfung beziehungsweise Abklärung ist noch offen.

Rot

Die Recherche ist blockiert oder es gibt kein verwertbares Ergebnis. Nicht freigeben.

Grün

Die Angaben sind fachlich vollständig belegt. Die ausdrückliche Freigabe durch einen Sachbearbeiter kann trotzdem noch ausstehen.

Kachel, Produkt und Freigabe sind getrennt Die Kachel-Ampel zeigt den Stand des ganzen Lieferwerks. Jedes Produkt hat zusätzlich eine eigene Ampel. Grün bedeutet fachlich vollständig – nicht automatisch freigegeben.

Bei jedem Produkt

Diese Punkte musst du prüfen

1 · Produkt und JahrGehört die Quelle eindeutig zu diesem Produkt und zum ausgewählten Deklarationsjahr?
2 · Offizielle QuelleStammt die Angabe vom Lieferwerk, vom Produktanbieter oder aus einer anderen offiziellen Veröffentlichung?
3 · ProduktmixSind alle Energieträger einzeln erfasst und ergibt ihre Summe exakt 100 %?
4 · Produktion in der SchweizIst pro Energieträger klar, welcher Anteil in der Schweiz produziert wurde? Beispiel: Wie viel Prozent der Wasserkraft stammt aus Schweizer Produktion?
5 · CO₂ und radioaktiver AbfallÜbernimm nur ausdrücklich veröffentlichte Produktwerte mit passender Einheit. Werte nie aus dem Produktmix berechnen.
6 · WidersprücheStimmen PDF, Webseite und erfasste Werte nicht überein, bleibt das Produkt offen. Dokumentiere den Widerspruch.
ARA- und Kläranlagenstrom Strom aus einer Abwasserreinigungsanlage (ARA) oder Kläranlage wird als Biomasse erfasst. „ARA“ ist keine eigene Energieträger-Kategorie. Ein Ort wie „Flawiler ARA-Strom“ beschreibt zusätzlich die Herkunft beziehungsweise den Produktionsort.
Richtig
  • Originalquelle öffnen und vollständig lesen.
  • Beide Wasserkraft- oder Qualitätszeilen getrennt lassen, wenn sie getrennt ausgewiesen sind.
  • Fehlende Angaben genau benennen.
  • Nur das ausgewählte Jahr beurteilen.
Nicht erlaubt
  • Prozentwerte aus Werbeaussagen ableiten.
  • Werte aus dem Lieferantenmix in ein Produkt kopieren.
  • Ein anderes Jahr als Ersatz verwenden.
  • Tarifnamen automatisch als eigene Stromprodukte behandeln.

Wichtige Unterscheidung

Produktmix und Lieferantenmix

Produktmix

Zeigt die Zusammensetzung eines bestimmten Stromprodukts. Nur eine offizielle Quelle zu genau diesem Produkt darf seine Werte belegen.

Lieferantenmix

Zeigt den gesamten Strom, den das Lieferwerk an alle Kundinnen und Kunden geliefert hat. Er dient als Gegenprüfung, ist aber kein Produktbeleg.

Was prüft das Cockpit damit? Es kontrolliert, ob die veröffentlichten Produktangaben insgesamt plausibel zum Lieferantenmix passen. Ohne offiziell gemeldete Verkaufsmengen pro Produkt ist dies nur eine Plausibilitätsprüfung. Auch eine rechnerisch mögliche Verteilung darf nicht als tatsächliche Verkaufsmenge übernommen werden.

Wann ist ein genauer Vergleich möglich? Nur wenn die verkauften Kilowattstunden für jedes Produkt offiziell vorliegen. Fehlen diese Mengen, entscheidet der Sachbearbeiter ausschliesslich anhand der belegten Produktunterlagen.

Was ist mit separat ausgewiesenem gefördertem Strom? Wenn der Lieferantenmix diesen Anteil separat zeigt, kann die Darstellung von den Produktunterlagen abweichen. Das ist ein Hinweis für die Prüfung, aber kein Grund, Produktwerte umzuschreiben oder automatisch freizugeben.

Was mache ich jetzt?

Die häufigsten Entscheidungsfälle

Produkt und alle Werte sind belegt Quelle, Jahr, Produktname, 100-%-Mix und weitere Pflichtangaben prüfen. Danach kann ein berechtigter Sachbearbeiter ausdrücklich freigeben.
Produktname ist belegt, Prozentwerte fehlen Produkthülle bestehen lassen oder anlegen. Keine Werte ergänzen. Eine Abklärung nur für die tatsächlich fehlenden Angaben erfassen.
Nur Stromkennzeichnung vorhanden Prüfen, ob es wirklich keine separaten Produkte mit eigenem Mix gibt. Dann „Nur Stromkennzeichnung · keine Produktabklärung“ wählen. Es entsteht kein Produkt-Export.
Quelle fehlt oder widerspricht sich Nicht freigeben. Widerspruch und benötigte Klärung dokumentieren. Eine ältere oder allgemeine Quelle ersetzt den fehlenden Produktbeleg nicht.
Tarif, Option oder Zusatzangebot gefunden Nicht automatisch als Produkt anlegen. Nur eine offizielle eigene Produktdeklaration belegt ein Stromprodukt mit eigenem Mix.
Recherche wurde noch nicht gestartet Richtiges Jahr wählen und die kontrollierte Recherche starten. Ein eingefügter Link unterstützt die Suche, ersetzt die Recherche aber nicht.

Wenn etwas fehlt

So erfasst du eine gute Abklärung

Frage nur nach Informationen, die in den vorhandenen Unterlagen wirklich fehlen. Der Text soll für das Lieferwerk ohne Rückfrage verständlich sein.

Ohne Rückfrage weiterarbeiten

Häufige Fragen

Welches Jahr muss ich prüfen?

Immer das Jahr, das oben im Cockpit ausgewählt ist. Unterlagen aus einem anderen Jahr dürfen nur als Hinweis dienen, nie als Ersatz oder Freigabebeleg.

Ist jeder Tarifname ein Stromprodukt?

Nein. Ein Tarif, eine Preisoption oder ein Zusatzangebot ist erst dann ein eigenes Stromprodukt, wenn eine offizielle Quelle einen eigenen Produktmix oder eine eindeutige Produktdeklaration zeigt.

Was mache ich, wenn nur Produktnamen veröffentlicht sind?

Die Produkthüllen werden erfasst, die Prozentwerte bleiben leer und der Fall bleibt offen. Danach wird gezielt nach den fehlenden Produktmixen gefragt.

Darf ich Werte aus dem Lieferantenmix übernehmen?

Nein. Der Lieferantenmix beschreibt alle Lieferungen des Lieferwerks zusammen. Er darf nur zur Gegenprüfung verwendet werden, niemals als Zusammensetzung eines einzelnen Produkts.

Was mache ich, wenn der Produktmix nicht genau 100 % ergibt?

Quelle und erfasste Zeilen nochmals vollständig prüfen. Keine Differenz ergänzen und keinen Wert runden, nur damit 100 % erreicht werden. Bleibt die Abweichung bestehen, wird der Fall blockiert und abgeklärt.

Was bedeutet „Herkunft aus der Schweiz“?

Gemeint ist der Anteil der Stromproduktion in der Schweiz, getrennt nach Energieträger. Nicht gemeint ist nur der Sitz des Lieferwerks oder der Produktname. Beispiel: Bei Wasserkraft wird gefragt, welcher Anteil tatsächlich in der Schweiz produziert wurde.

Wie erfasse ich ARA- oder Kläranlagenstrom?

Ordne ihn dem Energieträger Biomasse zu. Lege keine neue Kategorie „ARA“ an. Nennt die offizielle Quelle zusätzlich einen Ort, wird dieser als Herkunft beziehungsweise Produktionsort festgehalten.

Darf ich CO₂- oder Abfallwerte aus dem Mix berechnen?

Nein. Erfasse nur Werte, die für genau dieses Produkt offiziell veröffentlicht wurden. Fehlen sie, werden sie als fehlend markiert und bei Bedarf abgeklärt.

Bedeutet eine grüne Ampel, dass das Produkt freigegeben ist?

Nein. Grün bedeutet, dass die fachlichen Angaben vollständig belegt sind. Die Freigabe erfolgt erst durch eine ausdrückliche Aktion eines berechtigten Sachbearbeiters.

Wann darf ich „Nur Stromkennzeichnung“ wählen?

Wenn ein offizieller Lieferantenmix vorhanden ist und die Prüfung ergibt, dass keine separaten Stromprodukte mit eigenen Produktmixen veröffentlicht wurden. Bereits vorhandene Produktmixe müssen zuerst geklärt werden.

Was mache ich bei widersprüchlichen Quellen?

Keine Quelle stillschweigend bevorzugen. Beide Belege dokumentieren, Produkt offen lassen und den Widerspruch zur fachlichen Klärung geben.

Wann ist ein Lieferwerk für das Jahr abgeschlossen?

Wenn alle echten Produkte dieses Jahres vollständig geprüft und ausdrücklich freigegeben sind – oder wenn korrekt bestätigt wurde, dass nur eine Stromkennzeichnung ohne separate Produktmixe besteht.

Muss ich Mario bei einem unklaren Fall fragen?

Normalerweise nicht. Folge dem nächsten Schritt im Cockpit, lasse unbelegte Angaben offen und erfasse eine genaue Abklärung. Eine fachliche Eskalation ist nur nötig, wenn sich offizielle Quellen widersprechen oder keine der beschriebenen Entscheidungen zum Fall passt.