Für dieses Jahr wurde noch keine Recherche gestartet.
Schritt für Schritt
So bearbeitest du ein Lieferwerk
- Lieferwerk und Jahr auswählen. Kontrolliere zuerst Lieferwerk, Deklarationsjahr und Namen. Alle Prüfungen und Freigaben gelten nur für dieses Jahr.
- Status der Kachel lesen. Die Kachel zeigt, ob bereits recherchiert wurde und ob noch Arbeit offen ist. Die Bedeutung der Farben findest du weiter unten.
- Recherche starten oder Ergebnis öffnen. Nutze bei Bedarf einen Recherche-Hinweis. Ein eingetragener Link ist nur ein Suchhinweis und noch kein geprüfter Beleg.
- Gefundene Produkte prüfen. Öffne bei jedem Produkt das verlinkte Produkt-PDF oder die offizielle Produktseite. Prüfe, ob Name, Jahr und Werte wirklich zusammengehören.
- Angaben kontrollieren. Prüfe Produktmix, Schweizer Produktionsanteile sowie veröffentlichte CO₂- und Abfallwerte. Trage nichts ein, das nicht eindeutig belegt ist.
- Lieferantenmix als Gegenprüfung ansehen. Er zeigt das Lieferwerk insgesamt. Seine Werte dürfen nie als Werte eines einzelnen Produkts übernommen werden.
- Entscheiden. Ist alles eindeutig belegt, kann der Sachbearbeiter das Produkt freigeben. Fehlen Angaben, wird eine konkrete Abklärung erfasst. Besteht nur eine Stromkennzeichnung, kann das Lieferwerk entsprechend abgeschlossen werden.
Orientierung
Was bedeuten die Ampeln?
Die Recherche läuft oder eine fachliche Prüfung beziehungsweise Abklärung ist noch offen.
Die Recherche ist blockiert oder es gibt kein verwertbares Ergebnis. Nicht freigeben.
Die Angaben sind fachlich vollständig belegt. Die ausdrückliche Freigabe durch einen Sachbearbeiter kann trotzdem noch ausstehen.
Bei jedem Produkt
Diese Punkte musst du prüfen
- Originalquelle öffnen und vollständig lesen.
- Beide Wasserkraft- oder Qualitätszeilen getrennt lassen, wenn sie getrennt ausgewiesen sind.
- Fehlende Angaben genau benennen.
- Nur das ausgewählte Jahr beurteilen.
- Prozentwerte aus Werbeaussagen ableiten.
- Werte aus dem Lieferantenmix in ein Produkt kopieren.
- Ein anderes Jahr als Ersatz verwenden.
- Tarifnamen automatisch als eigene Stromprodukte behandeln.
Wichtige Unterscheidung
Produktmix und Lieferantenmix
Zeigt die Zusammensetzung eines bestimmten Stromprodukts. Nur eine offizielle Quelle zu genau diesem Produkt darf seine Werte belegen.
Zeigt den gesamten Strom, den das Lieferwerk an alle Kundinnen und Kunden geliefert hat. Er dient als Gegenprüfung, ist aber kein Produktbeleg.
Was prüft das Cockpit damit? Es kontrolliert, ob die veröffentlichten Produktangaben insgesamt plausibel zum Lieferantenmix passen. Ohne offiziell gemeldete Verkaufsmengen pro Produkt ist dies nur eine Plausibilitätsprüfung. Auch eine rechnerisch mögliche Verteilung darf nicht als tatsächliche Verkaufsmenge übernommen werden.
Wann ist ein genauer Vergleich möglich? Nur wenn die verkauften Kilowattstunden für jedes Produkt offiziell vorliegen. Fehlen diese Mengen, entscheidet der Sachbearbeiter ausschliesslich anhand der belegten Produktunterlagen.
Was ist mit separat ausgewiesenem gefördertem Strom? Wenn der Lieferantenmix diesen Anteil separat zeigt, kann die Darstellung von den Produktunterlagen abweichen. Das ist ein Hinweis für die Prüfung, aber kein Grund, Produktwerte umzuschreiben oder automatisch freizugeben.
Was mache ich jetzt?
Die häufigsten Entscheidungsfälle
Wenn etwas fehlt
So erfasst du eine gute Abklärung
Frage nur nach Informationen, die in den vorhandenen Unterlagen wirklich fehlen. Der Text soll für das Lieferwerk ohne Rückfrage verständlich sein.
- Nenne Lieferwerk, Produkt und Deklarationsjahr.
- Nenne die fehlende Angabe genau, zum Beispiel: „Wie viel Prozent der Wasserkraft dieses Produkts wurden in der Schweiz produziert?“
- Frage nicht nochmals nach bereits belegten Produktmixen.
- Erfasse Ticket-URL, Status und verantwortliche Person.
- Der vorbereitete Text wird kopiert oder in ein Ticket übernommen. Das Cockpit versendet keine Nachricht automatisch.
Ohne Rückfrage weiterarbeiten
Häufige Fragen
Welches Jahr muss ich prüfen?
Immer das Jahr, das oben im Cockpit ausgewählt ist. Unterlagen aus einem anderen Jahr dürfen nur als Hinweis dienen, nie als Ersatz oder Freigabebeleg.
Ist jeder Tarifname ein Stromprodukt?
Nein. Ein Tarif, eine Preisoption oder ein Zusatzangebot ist erst dann ein eigenes Stromprodukt, wenn eine offizielle Quelle einen eigenen Produktmix oder eine eindeutige Produktdeklaration zeigt.
Was mache ich, wenn nur Produktnamen veröffentlicht sind?
Die Produkthüllen werden erfasst, die Prozentwerte bleiben leer und der Fall bleibt offen. Danach wird gezielt nach den fehlenden Produktmixen gefragt.
Darf ich Werte aus dem Lieferantenmix übernehmen?
Nein. Der Lieferantenmix beschreibt alle Lieferungen des Lieferwerks zusammen. Er darf nur zur Gegenprüfung verwendet werden, niemals als Zusammensetzung eines einzelnen Produkts.
Was mache ich, wenn der Produktmix nicht genau 100 % ergibt?
Quelle und erfasste Zeilen nochmals vollständig prüfen. Keine Differenz ergänzen und keinen Wert runden, nur damit 100 % erreicht werden. Bleibt die Abweichung bestehen, wird der Fall blockiert und abgeklärt.
Was bedeutet „Herkunft aus der Schweiz“?
Gemeint ist der Anteil der Stromproduktion in der Schweiz, getrennt nach Energieträger. Nicht gemeint ist nur der Sitz des Lieferwerks oder der Produktname. Beispiel: Bei Wasserkraft wird gefragt, welcher Anteil tatsächlich in der Schweiz produziert wurde.
Wie erfasse ich ARA- oder Kläranlagenstrom?
Ordne ihn dem Energieträger Biomasse zu. Lege keine neue Kategorie „ARA“ an. Nennt die offizielle Quelle zusätzlich einen Ort, wird dieser als Herkunft beziehungsweise Produktionsort festgehalten.
Darf ich CO₂- oder Abfallwerte aus dem Mix berechnen?
Nein. Erfasse nur Werte, die für genau dieses Produkt offiziell veröffentlicht wurden. Fehlen sie, werden sie als fehlend markiert und bei Bedarf abgeklärt.
Bedeutet eine grüne Ampel, dass das Produkt freigegeben ist?
Nein. Grün bedeutet, dass die fachlichen Angaben vollständig belegt sind. Die Freigabe erfolgt erst durch eine ausdrückliche Aktion eines berechtigten Sachbearbeiters.
Wann darf ich „Nur Stromkennzeichnung“ wählen?
Wenn ein offizieller Lieferantenmix vorhanden ist und die Prüfung ergibt, dass keine separaten Stromprodukte mit eigenen Produktmixen veröffentlicht wurden. Bereits vorhandene Produktmixe müssen zuerst geklärt werden.
Was mache ich bei widersprüchlichen Quellen?
Keine Quelle stillschweigend bevorzugen. Beide Belege dokumentieren, Produkt offen lassen und den Widerspruch zur fachlichen Klärung geben.
Wann ist ein Lieferwerk für das Jahr abgeschlossen?
Wenn alle echten Produkte dieses Jahres vollständig geprüft und ausdrücklich freigegeben sind – oder wenn korrekt bestätigt wurde, dass nur eine Stromkennzeichnung ohne separate Produktmixe besteht.
Muss ich Mario bei einem unklaren Fall fragen?
Normalerweise nicht. Folge dem nächsten Schritt im Cockpit, lasse unbelegte Angaben offen und erfasse eine genaue Abklärung. Eine fachliche Eskalation ist nur nötig, wenn sich offizielle Quellen widersprechen oder keine der beschriebenen Entscheidungen zum Fall passt.