Ziel
Alle offiziellen Stromprodukte werden für jedes Deklarationsjahr separat und mit nachvollziehbarer Quelle erfasst. Fehlende Angaben werden als Abklärung dokumentiert. Eine Freigabe gilt immer nur für das angezeigte Jahr.
So liest du den Jahresstand
Beim neuen Jahr startet jedes Lieferwerk wieder offen. Vorjahreswerte helfen nur beim Vergleichen; Freigaben werden nie übernommen.
Mini-Checkliste: drei Standardfälle
Queue für neue Mitarbeitende
Die Startansicht zeigt offene Arbeit im aktiven Jahr. Wähle zuerst das Jahr und danach bei Bedarf den Jahresstand. In jedem Lieferwerk steht oben der nächste sinnvolle Schritt.
Der schnellste korrekte Ablauf
- Lieferwerk auswählen. Öffne links das gewünschte Lieferwerk.
- Jahr prüfen. Kontrolliere oben den gewählten Jahrgang und starte die Recherche nur für dieses Deklarationsjahr. Ein Recherche-Hinweis steuert die Suche; der Hinweis selbst ist niemals ein Beleg.
- Offizielle Produkte prüfen. Produktname, Produktquelle und Produktbezug müssen eindeutig sein. Eine allgemeine Stromkennzeichnung ist kein Produktmix-Beweis.
- Produktmix feldgenau erfassen. Trage pro Kategorie nur die Zahl ein; das Prozentzeichen ergänzt das Cockpit automatisch. Speichern ist nur bei exakt 100% Produktmix möglich.
- Herkunft separat beurteilen. CH-Anteil und Herkunftsqualität werden getrennt vom Produktmix geprüft.
- Fehlendes abklären. Erfinde keine Werte. Offene Quellenfälle sind als „Abklärung durch Sachbearbeitung“ gekennzeichnet. Der angezeigte Text kann kopiert werden; das Cockpit versendet nichts. Wähle zusätzlich „Abklärung erfassen“ und dokumentiere Grund, Ticket-URL und verantwortliche Person.
- Produkt prüfen. Bestätige oder korrigiere die Angaben anhand der offiziellen Quelle.
- Jahr abschliessen. Erst wenn Produkte, Mixwerte, Herkunft und Quellen für dieses Jahr vollständig und nachvollziehbar sind.
Produkt vollständig manuell anlegen
Öffne beim Lieferwerk den Abschnitt „Stromprodukt manuell anlegen“. Erfasse Produktname, optionalen Produktcode, die offizielle Produktquelle sowie Produktmix und Herkunft. Der Produktmix muss exakt 100% ergeben. Die Herkunft darf unvollständig sein, darf in der Summe aber 100% nicht überschreiten. Das neue Produkt bleibt bis zur unabhängigen Quellenprüfung gesperrt.
Beleg und nicht benötigte Mixzeilen
Der offizielle Beleg wird einmal pro Produkt oberhalb der Prüfmatrix geöffnet. In den einzelnen Mixzeilen wird er nicht wiederholt. Ist eine Kategorie ausdrücklich mit 0,0% vorhanden und soll als Wert entfernt werden, wähle in dieser Zeile „Wert entfernen“. Die Zeile bleibt als Standardkategorie sichtbar, ihr Prozentwert gilt danach aber als nicht belegt. Der Produktmix muss nach der Änderung weiterhin exakt 100% ergeben.
Herkunftsqualität
Wichtige Regeln
- Keine Prozentwerte erfinden oder aus Marketingaussagen ableiten.
- Kein anderes Jahr als Ersatz für fehlende Evidenz des gewählten Jahres verwenden.
- Lieferantenmix und Produktmix nicht vermischen.
- Produktmix muss exakt 100% ergeben; Herkunft darf höchstens 100% ergeben.
- Speichern bedeutet noch keine Freigabe.
- Widersprüche gehen in eine unabhängige Konfliktprüfung.
Wissensbasis · verbindliche Version 2026.07.23.1
Fachregeln Stromkennzeichnung
Diese Regeln gelten gleichermassen für Recherche, automatische Quelleninterpretation und manuelle Sachbearbeitung. Lernsignale können neue Regelkandidaten erzeugen; aktiv werden sie erst nach einer Fachfreigabe.
Jahreswerte Geförderter Strom
- 2024: 6,6 % · definitiver BFE-Jahreswert
- 2025: 6,0 % · definitiver BFE-Jahreswert
- 2026: 5,0 % · fachlich freigegebene Vorgabe; wird nach Publikation mit dem definitiven BFE-Jahreswert abgeglichen
Jede automatische Ableitung speichert Originalwert, angewandte Regelversion, Abzug und erzeugte Förderstromzeile als Auditspur. Ein Modell darf diese Regeln nicht verändern.