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Stromprodukte pro Jahr korrekt prüfen

Zurück ins Cockpit

Ziel

Alle offiziellen Stromprodukte werden für jedes Deklarationsjahr separat und mit nachvollziehbarer Quelle erfasst. Fehlende Angaben werden als Abklärung dokumentiert. Eine Freigabe gilt immer nur für das angezeigte Jahr.

So liest du den Jahresstand

1 · UnterlagenZeigt, ob die offiziellen Produkt- und Mixquellen für das gewählte Jahr vorhanden sind.
2 · ProdukteZeigt, wie viele Produkte dieses Jahres bereits geprüft sind und wie viele noch offen bleiben.
3 · JahresabschlussErst möglich, wenn die Quellen vollständig und alle Produkte des Jahres entschieden sind.

Beim neuen Jahr startet jedes Lieferwerk wieder offen. Vorjahreswerte helfen nur beim Vergleichen; Freigaben werden nie übernommen.

Mini-Checkliste: drei Standardfälle

1 · Vollständiger ProduktmixOffizielle Produktquelle des gewählten Jahres öffnen → Kategorien und Werte feldgenau prüfen → Produktmix exakt 100% → Herkunft separat prüfen → erst danach Review/Freigabe.
2 · Produkte bestätigt, Werte fehlenKeine Werte erfinden → offizielle Produktmixquelle suchen → fehlt sie weiterhin: Grund, Ticket und verantwortliche Person erfassen → Produkt bleibt blockiert.
3 · Nur Stromkennzeichnung/LiefermixNicht als Produktmix übernehmen → Lieferwerk als „keine separaten Produkte“ prüfen → offizielle Stromkennzeichnung nur zur Lieferwerk-Plausi verwenden → kein Produkt-Export.

Queue für neue Mitarbeitende

Die Startansicht zeigt offene Arbeit im aktiven Jahr. Wähle zuerst das Jahr und danach bei Bedarf den Jahresstand. In jedem Lieferwerk steht oben der nächste sinnvolle Schritt.

Der schnellste korrekte Ablauf

  1. Lieferwerk auswählen. Öffne links das gewünschte Lieferwerk.
  2. Jahr prüfen. Kontrolliere oben den gewählten Jahrgang und starte die Recherche nur für dieses Deklarationsjahr. Ein Recherche-Hinweis steuert die Suche; der Hinweis selbst ist niemals ein Beleg.
  3. Offizielle Produkte prüfen. Produktname, Produktquelle und Produktbezug müssen eindeutig sein. Eine allgemeine Stromkennzeichnung ist kein Produktmix-Beweis.
  4. Produktmix feldgenau erfassen. Trage pro Kategorie nur die Zahl ein; das Prozentzeichen ergänzt das Cockpit automatisch. Speichern ist nur bei exakt 100% Produktmix möglich.
  5. Herkunft separat beurteilen. CH-Anteil und Herkunftsqualität werden getrennt vom Produktmix geprüft.
  6. Fehlendes abklären. Erfinde keine Werte. Offene Quellenfälle sind als „Abklärung durch Sachbearbeitung“ gekennzeichnet. Der angezeigte Text kann kopiert werden; das Cockpit versendet nichts. Wähle zusätzlich „Abklärung erfassen“ und dokumentiere Grund, Ticket-URL und verantwortliche Person.
  7. Produkt prüfen. Bestätige oder korrigiere die Angaben anhand der offiziellen Quelle.
  8. Jahr abschliessen. Erst wenn Produkte, Mixwerte, Herkunft und Quellen für dieses Jahr vollständig und nachvollziehbar sind.

Produkt vollständig manuell anlegen

Öffne beim Lieferwerk den Abschnitt „Stromprodukt manuell anlegen“. Erfasse Produktname, optionalen Produktcode, die offizielle Produktquelle sowie Produktmix und Herkunft. Der Produktmix muss exakt 100% ergeben. Die Herkunft darf unvollständig sein, darf in der Summe aber 100% nicht überschreiten. Das neue Produkt bleibt bis zur unabhängigen Quellenprüfung gesperrt.

Beleg und nicht benötigte Mixzeilen

Der offizielle Beleg wird einmal pro Produkt oberhalb der Prüfmatrix geöffnet. In den einzelnen Mixzeilen wird er nicht wiederholt. Ist eine Kategorie ausdrücklich mit 0,0% vorhanden und soll als Wert entfernt werden, wähle in dieser Zeile „Wert entfernen“. Die Zeile bleibt als Standardkategorie sichtbar, ihr Prozentwert gilt danach aber als nicht belegt. Der Produktmix muss nach der Änderung weiterhin exakt 100% ergeben.

Herkunftsqualität

✓ Klar · belegtQuelle und Feld stimmen eindeutig. Der Wert kann fachlich bestätigt werden.
? Vorschlag · prüfenEine plausible Ableitung liegt vor, braucht aber eine bewusste Fachprüfung.
! Offen · abklärenDie vorhandene Quelle reicht nicht. Grund und nächster Schritt müssen sichtbar sein.

Wichtige Regeln

Wissensbasis · verbindliche Version 2026.07.23.1

Fachregeln Stromkennzeichnung

Diese Regeln gelten gleichermassen für Recherche, automatische Quelleninterpretation und manuelle Sachbearbeitung. Lernsignale können neue Regelkandidaten erzeugen; aktiv werden sie erst nach einer Fachfreigabe.

Normraster bleibt unverändertQuellenbegriffe in Deutsch, Französisch und Italienisch werden auf die verbindlichen deutschen Energiequellen abgebildet. Neue Kategorien sind unzulässig.
ARA → Biomasse · Ort → HerkunftARA- und Kläranlagenstrom gehört zu Biomasse. Lokale Schweizer Ortsangaben wie Flawil werden als Herkunft CH geführt.
KEV-Stern ist eine Rechenregel„Ergänzt mit geförderter Energie (KEV)“ bedeutet: Förderanteil von der markierten Position abziehen und separat als Geförderter Strom CH ausweisen. Ist das Sternziel unklar, wird nicht geraten, sondern blockiert.
CH-Anteil ist absolutPro Energiequelle wird ihr Beitrag am gesamten Produktmix erfasst. Beispiel: 6% Geförderter Strom aus CH bedeutet 6% CH am Gesamtmix – nicht nochmals 100% innerhalb der Zeile.
Alte Produktnamen bleiben nachvollziehbar„Nicht gefunden“ ist kein Beweis für „eingestellt“ oder „umbenannt“. Historische Rohbegriffe bleiben im Audit sichtbar, werden aber ohne offiziellen Beleg weder exportiert noch automatisch einem aktuellen Produkt zugeordnet.

Jahreswerte Geförderter Strom

Jede automatische Ableitung speichert Originalwert, angewandte Regelversion, Abzug und erzeugte Förderstromzeile als Auditspur. Ein Modell darf diese Regeln nicht verändern.